Regelwerk

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Gültig für den Braunlager Firmen- und Vereinscup am 11.11.2023

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Braunlager Firmencup um ein reines Spaßturnier für einen guten Zweck handelt!!! Des Weiteren wird an die Fairness aller Beteiligten appelliert, da für die folgenden Regeln nicht immer eine komplette Kontrolle garantiert werden kann!!!

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§1 Meldung:

(1) Es dürfen maximal 10 Spieler pro Mannschaft gemeldet werden. Bei der Meldung ist die Zahl der aktiven Spieler und der teilnehmenden Spielerinnen bzw. Jugendlichen noch unerheblich.

(2) Die Spielerlisten mit den gemeldeten Spielern werden dem Organisationsteam spätestens am 03.11.2023 bei der Auslosung übergeben.

(3) Jeder Spieler darf nur in einer Mannschaft gemeldet sein.

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§ 2 Mindestalter:

Spielberechtigt für den Braunlager Firmencup 2023 sind alle Spieler des Jahrgangs 2010 und älter.

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§ 3 Aktivenregelung:

(1) Ein Spieler gilt als aktiv, wenn er in der laufenden Fußballsaison 2023/24 bei mindestens einem Pflichtspiel auf dem Platz stand. Dabei spielt die Spielzeit keine Rolle. Entscheidend ist der Eintrag auf dem Spielberichtsbogen.

(2) Ausnahmen: Grundsätzlich ausgenommen von dieser Regelung sind Frauen, Torhüter, Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie Spieler, die 40 Jahre und älter alt sind.

(3) Während eines Spiels darf maximal ein aktiver Spieler auf dem Feld stehen. Befinden sich mehrere aktive Spieler in einem Team, so müssen diese gegeneinander ein- bzw ausgewechselt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, einen aktiven Spieler in der Mannschaft zu haben.

(4) Alle aktiven Spieler sind offensichtlich zu kennzeichnen durch eine Armbinde oder ähnliches.

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§ 4 Einheimischen-Regelung:

Jede Mannschaft ist verpflichtet, mindestens zwei Spieler aus der Stadt Braunlage auf dem Spielfeld zu haben. Darunter fallen Spieler, die in der Stadt Braunlage wohnhaft sind, arbeiten oder bereits in der Stadt Braunlage gewohnt haben.

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§ 5 Frauenregelung:

(1) Im Spiel muss eine Position stets von einer Spielerin besetzt sein. Steht keine Spielerin zur Verfügung, bleibt diese Postion unbesetzt und die entsprechende Mannschaft muss in Unterzahl weiterspielen.

(2) Wie schon in Paragraph 3, Absatz 2 erwähnt, sind Frauen von der Aktivenregelung ausgenommen.

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§ 6 Verstöße:

(1) Jegliche Verstöße gegen die Pragraphen 2 bis 5 werden unverzüglich mit 3:0 Toren und 3 Punkten für die gegnerische Mannschaft bestraft.

(2) Sollte eine Mannschaft wiederholt gegen die oben genannten Paragraphen verstoßen, führt dies zu einer Disqualifikation und des direkten Ausschlusses vom Turnier.

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§ 7 Spielführer:

Jede Mannschaft stellt einen Spielführer als ständigen Ansprechpartner. Fragen und Kritiken am Tag des Turniers, die den direkten Turnierablauf betreffen, dürfen nur über den Spielführer an das Organisationsteam herangetragen werden.

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§ 8 Startgeld:

Pro Mannschaft ist ein Startgeld von 50 Euro zu entrichten. Dieses ist auf das Konto des SV Braunlage 1921 e.V. (DE18 2789 3359 0010 4900 30) bis zum 27.102023 zu überweisen, oder in bar an Herrn Eckart Kornhuber zu übergeben. Die diesjährige Auslosung findet am 27.10.2023 ab 19.00 Uhr im „Drink A Bell Pub“ (Kurgastzentrum, Braunlage) statt. Es handelt sich hierbei um eine öffentliche Veranstaltung, zu der jeder herzlich eingeladen ist.

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